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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - L 18 AS 1741/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,115964
LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - L 18 AS 1741/09 B ER (https://dejure.org/2009,115964)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2009 - L 18 AS 1741/09 B ER (https://dejure.org/2009,115964)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - L 18 AS 1741/09 B ER (https://dejure.org/2009,115964)
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  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - L 18 AS 1741/09
    Im Einzelnen gilt Folgendes: Da eine abschließende Sachaufklärung im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes untunlich war, hat das Gericht in Ausfluss der vorzunehmenden Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) als maßgebliche KdU - wie das SG - monatliche Kosten (abzüglich Warmwasserpauschale) von 1.109,61 EUR und als monatlichen Regelbedarf für die Antragsteller zu 1. und 2. jeweils 323,- EUR (§ 20 Abs. 3 SGB II), für die Antragstellerin zu 3. monatlich 287,- EUR und für die Antragsteller zu 4. bis 7. monatlich jeweils 251,- EUR (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1) in Ansatz gebracht.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - L 18 AS 1741/09
    Nach der horizontalen Berechnungsmethode (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - juris) ist zunächst der Bedarf der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln, wobei die Errechnung des Bedarfs der Antragsteller zu 3. bis 7. unter Berücksichtigung ihres Einkommens aus Kindergeld (Antragsteller zu 3. und 4. = jeweils 164,- EUR monatlich, Antragstellerin zu 5. = 170,- EUR monatlich und Antragstellerinnen zu 6. und 7. = jeweils 195,- EUR monatlich) erfolgt.
  • BSG, 16.12.2008 - B 9 SB 24/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - L 18 AS 1741/09
    Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung der Verfahrensvorschriften tätig wird oder wenn der Richter so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, wofür vorliegend ein Anhalt nicht zu ersehen ist, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz gegeben, der in der nächsten Instanz als Verfahrensmangel zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 9 SB 24/08 B - juris).
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